Inzahlungnahme-Regelwerk

Präambel

Dieses Regelwerk (das „Regelwerk") regelt die operativen Modalitäten, durch die Robomagister S.r.l. (im Folgenden „Robomagister") dem Kunden ermöglicht, das Liffo-Produkt zu erwerben, indem er als teilweise Anrechnung auf den Kaufpreis ein eigenes gebrauchtes Gerät der Kategorie Küchenmaschinen (der „Eingetauschte Roboter") einbringt, gemäß den Bestimmungen des Abschnitts „Kauf mit Inzahlungnahme" der Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Das Regelwerk ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Kunden, die diese Kaufmodalität wählen. Im Konfliktfall haben die Allgemeinen Verkaufsbedingungen Vorrang.

1. Definitionen

  • Kunde: die volljährige natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb einer eventuell ausgeübten unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen, im Sinne des Verbraucherschutzgesetzbuchs.
  • Liffo: das Hauptprodukt, das Gegenstand des Kaufs ist.
  • Eingetauschter Roboter: das gebrauchte Gerät der Kategorie Küchenmaschinen (Bimby, KitchenAid, Kenwood, Moulinex, Magimix, Tefal, Cuisinart, Bosch, Silvercrest oder andere von Robomagister akzeptierte Marken), das der Kunde als teilweise Anrechnung auf den Liffo-Preis einbringt.
  • Vorläufiger Inzahlungnahmewert: der Betrag in Euro, den ein Robomagister-Berater dem Kunden am Ende der Prüfung mitteilt, berechnet auf Grundlage der Informationen, Erklärungen und Fotos, die der Kunde auch über die Interaktion mit dem automatisierten Assistenzsystem geliefert hat.
  • Automatisiertes Assistenzsystem: das konversationelle Werkzeug (Bot), das nach dem Absenden des ersten Formulars vom Kunden die zur Vervollständigung der Prüfung erforderlichen zusätzlichen Informationen und Fotos sammelt. Es wird ausschließlich für interne Zwecke zur Unterstützung der vorläufigen Bewertung verwendet; der Kontakt und der kommerzielle Vorschlag an den Kunden werden stets durch einen menschlichen Berater vermittelt.
  • Sachanzahlung: die Übergabe des Eingetauschten Roboters an Robomagister, die als teilweise Gegenleistung auf den Liffo-Preis gilt, in Höhe des Bestätigten Inzahlungnahmewerts. Sie ersetzt in der Kauf-mit-Inzahlungnahme-Modalität die für Standardbestellungen vorgesehene Anzahlung als Bestätigungsgarantie in Geld.
  • Bestätigter Inzahlungnahmewert: der Betrag in Euro, den Robomagister dem Kunden innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des Eingetauschten Roboters am eigenen Sitz nach erfolgter physischer Überprüfung bestätigt.
  • Bestellvorschlag: das kommerzielle Dokument, das dem Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Prüfung zugesandt wird und den Liffo-Preis, den Vorläufigen Inzahlungnahmewert und den endgültigen ermäßigten Preis enthält.
  • Prüfprotokoll Inzahlungnahme: das interne Dokument, mit dem Robomagister die beim Eingang am Eingetauschten Roboter festgestellten Bedingungen bescheinigt und den Bestätigten Inzahlungnahmewert formalisiert.
  • Nachtrag zum Bestellvorschlag: das vom Kunden bei Neukalibrierung des Werts unterzeichnete Dokument, mit dem er den gegenüber dem vorläufigen Wert geänderten Bestätigten Inzahlungnahmewert akzeptiert.
  • Pauschale Vertragsstrafe: der Betrag von € 100, den der Kunde Robomagister im Fall der nicht erfolgten Übergabe des Eingetauschten Roboters an den beauftragten Kurier schuldet, gemäß dem Abschnitt „Kauf mit Inzahlungnahme" der Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

2. Akzeptierte Marken und Modelle

Robomagister akzeptiert in Zahlung Küchenmaschinen, Multicooker und Knetmaschinen aller wichtigen Marken auf dem europäischen Markt, darunter (nicht abschließende Liste): Vorwerk Bimby (Modelle TM21, TM31, TM5, TM6, TM7), KitchenAid, Kenwood (Cooking Chef, Chef Sense), Moulinex (Cuisine Companion, i-Companion), Magimix Cook Expert, Tefal Cuisine Companion, Cuisinart, Bosch Cookit, Silvercrest Monsieur Cuisine und ähnliche.

Robomagister behält sich vor, in Zahlung keine Geräte zu akzeptieren, die:

  1. offensichtlich nicht der Kategorie Küchenmaschinen entsprechen;
  2. schwer beschädigt oder auch als Ersatzteile nicht verwendbar sind;
  3. aus Diebstahl oder unrechtmäßiger Herkunft stammen;
  4. biologische oder chemische Kontaminationen oder andere Bedingungen aufweisen, die einen sicheren Transport gemäß den geltenden Vorschriften verhindern.

3. Inzahlungnahmeverfahren

Phase 1 — Bewertungsanfrage (erstes Formular)

Der Kunde füllt das auf der Website veröffentlichte Bewertungsanfrageformular aus und gibt insbesondere an:

  • Marke und Modell des Eingetauschten Roboters;
  • Anschaffungsjahr (auch geschätzt);
  • angegebener Erhaltungszustand (perfekt, gut, Gebrauchsspuren, beschädigt);
  • enthaltenes Zubehör (Behälter, Klingen, Aufsätze, Kochbücher, Kabel, Halterungen);
  • etwaige bekannte Funktionsstörungen.

Der Kunde kann in dieser Phase optional erste Fotos des Eingetauschten Roboters hochladen.

Phase 1-bis — Abschluss der Prüfung über das Automatisierte Assistenzsystem

Nach dem Absenden des ersten Formulars wird der Kunde eingeladen, mit dem Automatisierten Assistenzsystem von Robomagister (konversationeller Bot) zu interagieren. Das System kann den Kunden auffordern:

  • Fotos des Eingetauschten Roboters hochzuladen (Vorderseite, Rückseite, etwaige Mängel, Zubehör);
  • zusätzliche Informationen zu Modell, Nutzungsbedingungen, Zubehör, Funktionsstörungen bereitzustellen;
  • einige bereits im ersten Formular angegebene Daten zu bestätigen.

Die Prüfung gilt als abgeschlossen, wenn das System über alle für die vorläufige Bewertung erforderlichen Informationen verfügt. Der Kunde wird darüber informiert, dass das Ergebnis der Prüfung auch mit automatisierten Werkzeugen ausschließlich für interne Zwecke verarbeitet wird: Eine solche Verarbeitung stellt keine automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung gegenüber dem Kunden im Sinne von Art. 22 der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) dar, da der endgültige kommerzielle Vorschlag stets von einem menschlichen Berater formuliert und vermittelt wird (siehe Phase 2).

Wenn der Kunde die Prüfung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Absenden des ersten Formulars abschließt, gilt das Verfahren als nicht abgeschlossen und kann vom Kunden jederzeit durch erneutes Einreichen des ersten Formulars neu gestartet werden.

Phase 2 — Kontaktaufnahme durch den Berater und Bestellvorschlag innerhalb von 24 Arbeitsstunden

Innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Arbeitsstunden nach Abschluss der Prüfung gemäß Phase 1-bis kontaktiert ein Robomagister-Berater den Kunden (telefonisch und per E-Mail nach den mitgeteilten Kontaktdaten), um den Bestellvorschlag zu erläutern und zu formalisieren, der enthält:

  • Listenpreis von Liffo in der gewählten Konfiguration;
  • Vorläufiger Inzahlungnahmewert, ausgedrückt in Euro, berechnet auf Grundlage der in Phase 1 und Phase 1-bis gesammelten Informationen;
  • Endpreis von Liffo, reduziert um den Vorläufigen Inzahlungnahmewert;
  • Gültigkeitsdauer des Bestellvorschlags (in der Regel 15 Tage ab dem Versanddatum);
  • vollständige Klausel zur Unterordnung des Vorläufigen Inzahlungnahmewerts unter die physische Überprüfung;
  • Verweis auf die pauschale Vertragsstrafe von € 100 bei nicht erfolgter Übergabe des Eingetauschten Roboters.

In der Kauf-mit-Inzahlungnahme-Modalität ist keine Anzahlung in Geld vorgesehen: Der Eingetauschte Roboter dient als Sachanzahlung auf den Liffo-Preis.

Prüfungen, die am Wochenende oder an Feiertagen abgeschlossen werden, führen zur Kontaktaufnahme innerhalb des ersten darauffolgenden Arbeitstags. Der Bestellvorschlag wird dem Kunden am Ende des Gesprächs mit dem Berater auch schriftlich per E-Mail zugesandt.

Phase 3 — Annahme durch den Kunden

Der Kunde, der mit dem Kauf fortfahren möchte, unterzeichnet den Bestellvorschlag. Die Unterzeichnung perfektioniert den Kaufvertrag und hat folgende Wirkungen:

  1. der Kunde verpflichtet sich unwiderruflich zur Übergabe des Eingetauschten Roboters an den von Robomagister beauftragten Kurier an der im Bestellvorschlag angegebenen Adresse;
  2. der Eingetauschte Roboter dient als Sachanzahlung auf den Liffo-Preis, in Höhe des nach der physischen Überprüfung bestätigten Inzahlungnahmewerts;
  3. der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Klausel über die vorläufige Natur des Inzahlungnahmewerts und seine Unterordnung unter die physische Überprüfung;
  4. der Kunde akzeptiert ausdrücklich die pauschale Vertragsstrafe von € 100, die im Fall der nicht erfolgten Übergabe des Eingetauschten Roboters an den Kurier vorgesehen ist, gemäß dem Abschnitt „Kauf mit Inzahlungnahme" der Allgemeinen Verkaufsbedingungen;
  5. Robomagister ist ermächtigt, die kostenlose Abholung des Eingetauschten Roboters zu organisieren.

Eine Anzahlung in Geld ist nicht geschuldet.

Phase 4 — Kostenlose Abholung des Eingetauschten Roboters

Robomagister kontaktiert den Kunden über einen beauftragten Kurier innerhalb von 1-2 Arbeitstagen nach Unterzeichnung des Bestellvorschlags, um Datum und Zeitfenster der Abholung zu vereinbaren. Die Abholung erfolgt ohne Kosten für den Kunden.

Zum Zeitpunkt der Abholung übergibt der Kunde dem Kurier den Eingetauschten Roboter einschließlich aller im Bewertungsformular angegebenen Zubehörteile, möglichst in der Originalverpackung oder, falls nicht vorhanden, in einer für den sicheren Transport geeigneten Verpackung. Robomagister kann operative Anweisungen oder auf Anfrage ein Verpackungskit bereitstellen.

Der Kurier stellt eine Abholquittung aus, die den Empfang bestätigt, jedoch nicht die Überprüfung der Bedingungen.

Bei Abwesenheit des Kunden beim ersten Abholversuch hinterlässt der Kurier einen Hinweis und Kontaktdaten zur Vereinbarung eines zweiten Versuchs, der innerhalb von 7 (sieben) Tagen durchgeführt werden muss. Es gelten die Bestimmungen der Phase 4-bis.

Phase 4-bis — Nicht erfolgte Übergabe des Eingetauschten Roboters bei Abholung

Sollte der Kunde beim ersten vom Kurier angesetzten Abholversuch den Eingetauschten Roboter nicht zur Verfügung stellen (wegen Abwesenheit, Meinungsänderung oder aus jedem anderen Grund), hinterlässt der Kurier einen Hinweis und schlägt einen zweiten Versuch innerhalb von 7 (sieben) Tagen vor. Nach 15 (fünfzehn) Tagen ab dem ersten Versuch, ohne dass die Abholung aufgrund eines dem Kunden zuzurechnenden Grundes erfolgt ist, gilt die Bestellung als aufgrund des Kundenverschuldens aufgelöst und Robomagister wendet die pauschale Vertragsstrafe von € 100 an, die im Abschnitt „Kauf mit Inzahlungnahme" der Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist.

Die Vertragsstrafe wird mittels Zahlungsaufforderung in Rechnung gestellt, die innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Mitteilung zu begleichen ist. Bei Nichtzahlung kann Robomagister die ordentlichen Inkassoverfahren einleiten.

Die Bestimmungen dieser Phase gelten nicht, sofern die nicht erfolgte Übergabe auf vom Kunden nachgewiesene Gründe höherer Gewalt zurückzuführen ist (zum Beispiel: Krankheit, Trauerfall, Katastrophen). In solchen Fällen prüft Robomagister auf rechtzeitige Mitteilung des Kunden an support@liffo.com hin Einzelfall die Umplanung der Abholung oder, sofern der Kunde dies wünscht, die einvernehmliche Auflösung der Bestellung ohne Vertragsstrafe.

Phase 5 — Überprüfung am Sitz innerhalb von 5 Arbeitstagen

Innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach Eingang des Eingetauschten Roboters am eigenen Sitz führt Robomagister eine technische Überprüfung durch, die umfasst:

  1. visuelle Kontrolle des Erhaltungszustands, des Zubehörs, der Vollständigkeit;
  2. grundlegender Funktionstest (Stromversorgung, Motor, Bedienelemente, gegebenenfalls Display);
  3. fotografische Dokumentation der festgestellten Bedingungen;
  4. Erstellung des internen Prüfprotokolls Inzahlungnahme.

Am Ende teilt Robomagister dem Kunden per E-Mail das Prüfungsergebnis mit:

Fall A — Bewertung bestätigt

Die festgestellten Bedingungen entsprechen den vom Kunden angegebenen. Der Vorläufige Inzahlungnahmewert wird bestätigt und wird endgültig. Robomagister sendet dem Kunden gleichzeitig die Bestätigung und die Angabe des zu zahlenden Restbetrags, um mit dem Versand von Liffo fortzufahren.

Fall B — Bewertung neu kalibriert

Die festgestellten Bedingungen weichen von den angegebenen ab (zum Beispiel: nicht angegebene Funktionsstörungen, fehlendes Zubehör, größere Schäden als gemeldet). Robomagister schlägt dem Kunden einen Neu Kalibrierten Inzahlungnahmewert vor, begründet und mit Fotos belegt. Der Kunde hat 7 (sieben) Tage ab Mitteilung, um:

  • den neuen Wert zu akzeptieren, indem er den Nachtrag zum Bestellvorschlag unterzeichnet: der um den neuen Inzahlungnahmewert reduzierte Restbetrag wird verarbeitet und anschließend wird Liffo versendet;
  • den neuen Wert per E-Mail an support@liffo.com abzulehnen: die Bestellung wird aufgelöst und der Eingetauschte Roboter wird dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Ablehnungsmitteilung an die ursprüngliche Abholadresse und ohne Kosten für den Kunden zurückgesendet. In diesem Fall ist keine Vertragsstrafe geschuldet, da die Ablehnung Ausübung einer vertraglich vorgesehenen Befugnis ist.

Bei Ausbleiben einer Antwort innerhalb der 7-Tage-Frist wird wie bei Ablehnung verfahren.

Fall C — Roboter nicht akzeptabel

Sollte der Eingetauschte Roboter unter einen der Nichtannahmefälle gemäß Artikel 2 dieses Regelwerks fallen, wird die Bestellung aufgelöst und es gelten die gleichen Modalitäten wie in Fall B (Roboter kostenlos zurückgesendet, keine Vertragsstrafe geschuldet).

Phase 6 — Restzahlung und Versand

Nach Bestätigung des Inzahlungnahmewerts (Fall A oder Fall B mit Annahme) zahlt der Kunde den Restbetrag (Liffo − Bestätigter Inzahlungnahmewert) mit einer der in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Zahlungsmethoden.

Nach erfolgter Zahlung stellt Robomagister eine Rechnung aus und versendet Liffo gemäß den Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

4. Widerrufsrecht

Der Kunde, der Liffo mit der Inzahlungnahme-Modalität erworben hat, genießt das gleiche 30 (dreißig) Tage Widerrufsrecht, das in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist.

Bei Ausübung des Widerrufs:

  1. erstattet Robomagister dem Kunden innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt des zurückgegebenen Liffo den vom Kunden tatsächlich in Geld gezahlten Geldbetrag (namentlich den Restbetrag des Preises abzüglich des Bestätigten Inzahlungnahmewerts);
  2. erstattet Robomagister dem Kunden ebenfalls in Form eines gleichwertigen Geldbetrags eine Summe in Höhe des Bestätigten Inzahlungnahmewerts (als Erstattung der Sachanzahlung) durch Rückgutschrift auf dasselbe für die ursprüngliche Transaktion verwendete Zahlungsmittel, sofern der Kunde keine anderen Anweisungen erteilt.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Eingetauschte Roboter nach erfolgter Bestätigung der Bewertung gemäß Phase 5 in der vollen Verfügbarkeit von Robomagister verbleibt, das frei darüber verfügen kann (Weiterverkauf als gebraucht, Refurbishment, Entsorgung) auch vor Ablauf der Widerrufsfrist. Folglich erfolgt die Erstattung der Sachanzahlung im Widerrufsfall ausschließlich in monetärer Form und bringt keine physische Rückgabe des Eingetauschten Roboters mit sich.

In Übereinstimmung mit den Allgemeinen Verkaufsbedingungen muss der Kunde, der den Widerruf ausübt, Liffo auf eigene Kosten in der Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen nach Widerrufsmitteilung zurückgeben.

5. Widerruf vor der Lieferung von Liffo

Der Kunde kann zudem vor der Lieferung von Liffo frei vom Kauf zurücktreten. Drei Fälle werden unterschieden:

  1. Vor der Abholung des Eingetauschten Roboters: Die Bestellung wird kostenlos storniert. Die Bestimmungen der Phase 4-bis bleiben anwendbar, falls der Widerruf nach der Organisation des ersten Abholversuchs durch den Kurier eintritt.
  2. Nach der Abholung des Eingetauschten Roboters, aber vor Abschluss der Überprüfung (Phase 5): Die Bestellung wird storniert und der Eingetauschte Roboter wird dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Widerrufsmitteilung kostenlos zurückgesendet. Keine Vertragsstrafe ist geschuldet.
  3. Nach der Bestätigung des Inzahlungnahmewerts, aber vor dem Versand von Liffo: Die Bestellung wird storniert und Robomagister erstattet dem Kunden als Rückerstattung der Sachanzahlung einen Geldbetrag in Höhe des Bestätigten Inzahlungnahmewerts innerhalb von 14 Tagen nach Widerrufsmitteilung. Der Eingetauschte Roboter bleibt in der Verfügbarkeit von Robomagister.

6. Gesetzliche Gewährleistung

Die Bestimmungen zur gesetzlichen Konformitätsgewährleistung gemäß den Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten in vollem Umfang für das in Inzahlungnahme erworbene Liffo, ohne jegliche durch den Inzahlungnahme-Mechanismus bedingte Einschränkung. Der Bestätigte Inzahlungnahmewert wirkt sich nicht auf die Bedingungen oder den Gegenstand der Gewährleistung aus, die sich weiterhin auf den Listenpreis von Liffo beziehen.

7. Datenschutz und Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen des Inzahlungnahmeverfahrens erfolgt gemäß der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung. Insbesondere werden die durch das Bewertungsanfrageformular und die Interaktion mit dem Automatisierten Assistenzsystem bereitgestellten Daten (einschließlich Marke und Modell des Eingetauschten Roboters, Fotos, Nutzungsinformationen) zum Zweck der Vertragsausführung und, vorbehaltlich der optionalen Zustimmung des Kunden, für Marketingzwecke verarbeitet.

In Übereinstimmung mit Artikeln 13 und 22 der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) wird der Kunde darüber informiert, dass die vorläufige Bewertungsprüfung durch automatisierte Verarbeitungswerkzeuge ausschließlich für interne Zwecke von Robomagister unterstützt werden kann. Solche Werkzeuge erzeugen keine direkten Rechtswirkungen für den Kunden, da der endgültige kommerzielle Vorschlag stets von einem menschlichen Berater formuliert, überprüft und vermittelt wird. Der Kunde ist in jedem Fall berechtigt, in jeder Phase der Prüfung menschliches Eingreifen anzufordern, indem er an support@liffo.com schreibt.

8. Aktualisierungen des Regelwerks

Robomagister behält sich vor, dieses Regelwerk zu aktualisieren, indem es dies rechtzeitig durch Veröffentlichung auf der Website mitteilt. Die Änderungen gelten für Bestellvorschläge, die nach dem Datum der Veröffentlichung angenommen werden.

9. Kontakt

Für alle Fragen zur Inzahlungnahme kann der Kunde an support@liffo.com schreiben und im Betreff die Nummer des Bestellvorschlags angeben.

Letzte Änderung: 19. Mai 2026